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BDIH Standard
Der BDIH Standard hat das Ziel, den Begriff Naturkosmetik im Interesse
des Verbrauchers sachlich korrekt und nachvollziehbar zu definieren
und Transparenz zu schaffen. Darüber hinaus soll er einen fairen
Wettbewerb der Hersteller und Vertreiber von Naturkosmetika
ermöglichen. Der Standard beschreibt Anforderungen, welche sich auf
die Gewinnung bzw. Erzeugung der Kosmetikrohstoffe sowie auf deren
Verarbeitung beziehen. Hierbei werden die Belange des Tier- und
Artenschutzes besonders berücksichtigt
Kriterien
1. Pflanzliche Rohstoffe
Pflanzliche Rohstoffe müssen aus zertifiziertem ökologischem
Ausgangsmaterial stammen, soweit sie aus Pflanzen bestehen oder
gewonnen wurden, die in
Anlage 1 aufgelistet sind. Verbindlich sind diesbezüglich die in
Anlage 1 enthaltenen Definitionen und Einschränkungen.
2. Tierische Rohstoffe und Tierschutz
Tierische Rohstoffe
Der Einsatz von Stoffen, die von Tieren produziert werden (z.B. Milch,
Honig), ist gestattet. Der Einsatz von Rohstoffen aus toten
Wirbeltieren (z.B. Emuöl, Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette,
Collagen und Frischzellen) ist nicht gestattet.
Tierversuche und Endprodukte
Weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der
Endprodukte dürfen Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben
werden.
Tierversuche und Rohstoffe
Rohstoffe, die nach dem 31.12.1997 im Tierversuch getestet wurden,
dürfen nicht verwendet werden. Außer Betracht bleiben Tierversuche,
die durch Dritte durchgeführt wurden, die weder im Auftrag oder auf
Veranlassung des Rohstoffherstellers, des Rohstoffanbieters oder des
Herstellers des Endproduktes gehandelt haben, noch mit diesen
gesellschaftsrechtlich verbunden sind.
3. Mineralische Rohstoffe
Der Einsatz anorganischer und mineralischer Salze, Säuren und Laugen
(z.B. Magnesiumsulfat, Natriumchlorid) ist grundsätzlich gestattet.
(Ausnahmen siehe Punkt 5). |
Hersteller
In einem gesonderten Abschnitt stellen sich die Unternehmen vor, die Produkte mit dem BDIH-Prüfzeichen "Kontrollierte
Natur-Kosmetik" herstellen
... mehr
Zertifizierung
Naturkosmetikhersteller, die sich für eine Kontrolle
nach dem BDIH Standard interessieren, erhalten von uns gern weitere
Informationen zum Prüfablauf. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an
ionc@ionc.info oder kontaktieren
Sie uns persönlich unter +49 (0)621 30980870.
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4. Erlaubte Herstellungsprozesse
Für die Herstellung von Naturkosmetika sind neben physikalischen
Verfahren einschließlich der Extraktion mit Wasser, pflanzlichem Alkohol,
Kohlensäure, pflanzlichen Fetten und Ölen sowie hieraus gewonnenem
Glycerin auch enzymatische und mikrobiologische Verfahren zulässig, wie
sie in der Natur vorkommen.
Daneben dürfen Stoffe aus Naturstoffen wie Fette, Öle und Wachse,
Zucker, Stärke, Cellulose, Eiweiße, Polysaccharide, Vitamine mittels
Hydrolyse, Hydrierung, Oxidation, Reduktion, Veresterung oder sonstigen Spaltungen und
Kondensationen gewonnen werden.
Anlage 2 enthält eine erweiterbare Liste mit zulässigen Stoffen
(Positivliste). In dieser Liste aufgeführte Einschränkungen sind zu
beachten.
5. Nicht erlaubte Stoffe
Stoffe aus den folgenden Stoffgruppen dürfen nicht verwendet werden:
– organisch-synthetische Farbstoffe
– synthetische Duftstoffe
– ethoxilierte Rohstoffe
– Silikone
– Paraffine und andere Erdölprodukte
6. Konservierung
Zum Zwecke des Verbraucherschutzes können erforderlichenfalls die
folgenden naturidentischen Konservierungsmittel verwendet werden:
– Benzoesäure und ihre Salze
– Salicylsäure und ihre Salze
– Sorbinsäure und ihre Salze
– Benzylalkohol
– Dehydroacetsäure und ihre Salze
Beim Einsatz dieser Konservierungsstoffe ist der Zusatz: "Konserviert
mit ... [Name des Konservierungsstoffes]" erforderlich.
7. Riechstoffe
Zugelassen sind natürliche Riechstoffe, die der ISO Norm 9235
entsprechen. Außerdem können biotechnologisch gewonnene Riechstoffe
verwendet werden.
8. Radioaktive Bestrahlung
Die Behandlung von pflanzlichen und tierischen Rohstoffen und der
Endprodukte mit ionisierenden Strahlen ist nicht zulässig.
[Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website
www.ionc.info]
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